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Münchhausen-by-proxy-Syndrom
Das sg. Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom gehört zu den fragwürdigsten Diagnosen überhaupt. Es beruht weitgehend auf den Feststellungen Prof. Meadows, teilweise auch auf Prof. Southall aus England. Deutsche Wissenschaftler verwenden die Aufsätze aus England für ihre Stellungnahmen.
In England wurden 258 angebliche Syndrom-Fälle aufgerollt, weil Meadows Gutachten falsch waren. Unschuldig verurteilte Frauen sind bereits aus Gefängnissen entlassen worden.
Der Kinderschutzbund Leer ist in einer Reihe von Syndrom-Fällen tätig und stellt immer wieder fest, dass die Beschuldigungen dann erfolgen, wenn die Mediziner mit ihren Kenntnissen am Ende sind. Grundsätzlich gilt im Deutschen Recht die Unschuldsvermutung, leider aber nicht im Familienrecht. Hier reicht es schon aus, eine Mutter zu beschuldigen (man nennt es verdächtigen). Jugendämter, Gerichte, Vormund und Verfahrenspfleger sorgen dann dafür, dass im Schnellverfahren Mütter ihre Kinder auf Dauer loswerden. Obwohl alle Ärzte, Ämter und Gerichte, die sich mit dem sg. Münchhausen-by-proxy-Syndrom befassen, wissen müssten, dass die Theorie des Syndroms zusammengebrochen ist, werden in Deutschland weiterhin Kinder und Mütter mit dem Syndromvorwurf gequält. Ganze Familien quer durch Deutschland zerbrechen seelisch und werden finanziell ruiniert.
In Deutschland ist das sog. Münchhausen-by-proxy-Syndrom nicht anerkannt. So hat das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information – Geschäftsbereich des Bundesministerium für Gesundheit - festgestellt, dass das Münchhausen-by-proxy-Syndrom nicht im Verzeichnis offizieller deutscher Diagnosen steht.
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